Was gehört nicht zu Asbest ?

Andere faserige Abfälle, wie z. b. die zumeist gelbe Dämmwolle, sind ggf. auch gefährliche Abfälle, dürfen jedoch nicht mit des asbesthaltigen Baustoffen zusammen entsorgt werden. Selbstverständlich haben auch alle anderen Abfallarten nichts im Asbestcontainer zu suchen.

Wie entsorgt man Asbest ?

Asbestfasern sind gesundheitsschädlich und krebserzeugend, die eingeatmeten Fasern setzen sich in den Alveolen der Lunge fest und können Asbestose und Lungenkrebs auslösen. Seit 1993 ist Asbest innerhalb der EU verboten, da es aber in zahlreichen Altgebäuden verarbeitet wurde, bleibt das Demontieren und Entsorgen eine Problemstellung. In Deutschland müssen Maßnahmen für die Asbestsanierung und Entsorgung nach den Vorschriften der TRGS 519, den technischen Regeln für Gefahrstoffe, erfolgen und von Firmen durchgeführt werden, die eine Zulassung nach Paragraf 39 der Gefahrstoffverordnung besitzen.

Bei den Abbruch- und Entsorgungsarbeiten ist es besonders wichtig, dass keine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Das Tragen von Mundschutz und Schutzkleidung ist daher obligatorisch. Die Gefährdung durch asbesthaltige Materialien ist abhängig von der Einbindungsstärke des Asbestes in das jeweilige Material. Besonders gefährlich sind schwach gebundene Asbestfasern, wie sie in Spritzasbest, Asbestpappe und Asbestgeweben vorkommen. Um die Freisetzung von Asbeststaub zu vermeiden, gelten für das Ausbauen und Entsorgen besondere Vorsichtsmaßnahmen: Es werden mit Unterdruck betriebene Arbeitsbereiche eingerichtet, die staubdicht abgeschottet werden und nur über Schleusen zugänglich sind. Asbest in stark gebundener Form liegt zum Beispiel in Asbestzementwandverkleidungen und Dachabdeckungen aus Wellasbest vor, es muss zerstörungsfrei entfernt und staubdicht verpackt werden. Das bedeutet, dass asbesthaltige Eternitplatten ohne Beschädigung demontiert und Staub freisetzende Verfahren wie Abschleifen oder Reinigen mit Hochdruck vermieden werden müssen.