Der folgende Text beschreibt, was Holz ist, was alles zu diesem gehört und nicht gehört und wie die Entsorgung von Holzabfällen durchgeführt werden sollte. Denn hierbei gilt es einige Punkte zu beachten.
Was ist eigentlich Bau- und Abbruchholz?
In der sogenannten Altholzverordnung lässt sich Bau- und Abbruchholz in vier unterschiedliche Kategorien unterteilen:
- A I: Hiermit ist Holz gemeint, dass naturbelassen ist oder wenn dann nur auf unterschiedliche Weisen mechanisch bearbeitet wurde. Es ist nicht verunreinigt und eignet sich aus diesem Grund auch für die sogenannte stoffliche Verwertung.
- A II: Diese Kategorie umfasst Altholz, dass verleimt, lackiert oder beschichtet wurde. Es verfügt über keine sogenannten halogenorganischen Verbindungen und wurde nicht mit Holzschutzmitteln bearbeitet. Es kann stofflich verwertet werden.