Mit dem Begriff Asbest werden faserförmige Silikatminerale bezeichnet. Asbestfasern zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus: Sie sind hitzebeständig bis 1000 Grad Celsius, resistent gegen Verrottung und den Einfluss von schwachen Säuren und gut zu verarbeiten, da sie mit anderen Stoffen wie Beton vermischt werden können. Früher wurde Asbest daher als „Wunderfaser“ bezeichnet und als Materialbestandteil in unterschiedlichen Bereichen von Hitzeschutzkleidung bis zu Fußbodenbelägen eingesetzt. Vor allem in der Bautechnik wurde Asbest viel verwendet, am häufigsten in der Form von Asbestzement, der auch unter den Handelsnamen Eternit bekannt ist und beispielsweise für gewellte und ebene Asbestzementplatten genutzt wurde. Dämmmaterialien und feuerfeste Beschichtungen wurden ebenfalls oft aus Asbest hergestellt.
Asbestfasern sind gesundheitsschädlich und krebserzeugend, die eingeatmeten Fasern setzen sich in den Alveolen der Lunge fest und können Asbestose und Lungenkrebs auslösen. Seit 1993 ist Asbest innerhalb der EU verboten, da es aber in zahlreichen Altgebäuden verarbeitet wurde, bleibt das Demontieren und Entsorgen eine Problemstellung. In Deutschland müssen Maßnahmen für die Asbestsanierung und Entsorgung nach den Vorschriften der TRGS 519, den technischen Regeln für Gefahrstoffe, erfolgen und von Firmen durchgeführt werden, die eine Zulassung nach Paragraf 39 der Gefahrstoffverordnung besitzen.
Bei den Abbruch- und Entsorgungsarbeiten ist es besonders wichtig, dass keine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Das Tragen von Mundschutz und Schutzkleidung ist daher obligatorisch. Nach Abbau ist dann die staubdichte Verpackung unbedingt erforderlich. Die Gefährdung durch asbesthaltige Materialien ist abhängig von der Einbindungsstärke des Asbestes in das jeweilige Material. Besonders gefährlich sind schwach gebundene Asbestfasern, wie sie in Spritzasbest, Asbestpappe und Asbestgeweben vorkommen. Um die Freisetzung von Asbeststaub zu vermeiden, gelten für das Ausbauen und Entsorgen besondere Vorsichtsmaßnahmen: Es werden mit Unterdruck betriebene Arbeitsbereiche eingerichtet, die staubdicht abgeschottet werden und nur über Schleusen zugänglich sind. Asbest in stark gebundener Form liegt zum Beispiel in Asbestzementwandverkleidungen und Dachabdeckungen aus Wellasbest vor, es muss zerstörungsfrei entfernt und staubdicht verpackt werden. Das bedeutet, dass asbesthaltige Eternitplatten ohne Beschädigung demontiert und Staub freisetzende Verfahren wie Abschleifen oder Reinigen mit Hochdruck vermieden werden müssen.
Es wurden verschiedene Versuche gemacht, um Verfahren zu entwickeln, mit denen die Asbestfasern dauerhaft gesundheitsunschädlich gemacht werden können. Beispielsweise sollen bei dem mechanischen Verfahren die Fasern durch mechanische Kräfte zu einer ungefährlichen Größe zerkleinert werden. Der Prozess ist jedoch nur für reinen Asbest und nicht für Materialmischungen geeignet. Das gleiche Problem gilt für das sogenannte Tempern, das die Asbestfasern durch den Entzug von Kristallwasser in andere Kristallformen umwandeln soll, und für das mit fluoridhaltiger Säure arbeitende chemische Verfahren. Bis jetzt ist es noch nicht gelungen, einen technisch umsetzbaren Prozess zu finden, der das Problem der endgültigen Asbestentsorgung lösen kann. Daher werden asbesthaltige Abfälle durch Ablagern in einer Deponie entsorgt, die Freisetzung von faserhaltigem Staub soll mit Hilfe von Verpackungen und Abdeckungen verhindert werden. Das Einbindungsverfahren wird vor allem für Asbest in schwach gebundener Form verwendet, es umgibt die Fasern mit einem Bindemittel, zum Beispiel Zement, und ermöglicht so eine Deponierung ohne die Gefahr einer weiteren Freisetzung.
![]() |
|
Container Bestellung 030 35 59 24 0 |
NENN Entsorgung GmbH & Co.KG
Am Zeppelinpark 35
ehem. Nennhauser Damm 158
13591 Berlin
Fax: 030 335 60 99
E-Mail: Info@NENN-Entsorgung.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
7:00 - 17:00 Uhr
Samstag 8:00 - 12:00 Uhr
(Samstag nur von April bis Oktober)